Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.
 
Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pfarrer / bei einer Pfarrerin oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun.
 
Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.
 
Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.
 
Übrigens:
Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.
 
Eigentlich gibt es also keine "Kündigung", keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.
 
 
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Pastor oder die Pastorin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Ihr Anliegen vortragen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde können Sie auf diesen Seiten unter "Gemeinden" erfahren.
 
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
 
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Dazu melden Sie sich in Ihrem örtlichen Pfarramt an.
 
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
 
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt werden.
 
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Lesen Sie doch bitte "12 gute Gründe". Dort ist zusammengestellt, wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium (Gemeindekirchenrat) teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
 
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
 
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
 
Was kostet mich die Mitgliedschaft? Ist sie wirklich so teuer?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen, z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose oder Rentner. In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
 
Wie finanziert sich die Evangelische Kirche?
Wichtigste Einnahmequelle ist die Kirchensteuer, die von den lohn- und einkommensteuerpflichtigen Kirchen- mitgliedern - das sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa. 20% (Bundesdurchschnitt 40 %) der Evangelischen - getragen wird. Wirtschaftliche Rezession und sinkende Kirchenmitgliederzahlen haben zu Kirchensteuereinbußen geführt.
Nähere Informationen siehe hier
  
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.
 
 
 
 
Siehe auch: www.evangelisch.de/kompass/evangelischwerden